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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Und wenn ich mal wieder mit einen Radlader auf der Straße fahren muss und doch erwischt werden sollte, kann ich mich so zu sagen damit herausreden, dass es für landwirtschaftliche Zwecke ist. Der Betrieb läuft ja auf beides. > >Versuchen kannst du es. Sollte man dir allerdings das Gegenteil nachweisen, droht größerer Ärger: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - eine Straftat! Auch der Halter wird Ärger bekommen. Interessehalber: Hat das Fahrzeug ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen? > >>Allerdings sollte man sich da auf Kurz oder lang mal mit C bzw C1 auseinandersetzen. > >Richtig. Da du ja schon über 18 bist (Jahrgang 89?), ist das ja auch kein Problem mehr. > >C1 macht "man" übrigens nicht. Die Ausbildung ist bei C1/C im Prinzip gleich teuer und auch gleich schwer - besonders wenn man schon Erfahrung hat. Zusätzlich kann es in manchen Gegenden ein Problem sein, eine Fahrschule für C1(E) zu finden. C1 ist eigentlich nur ein Konstrukt, um die alte Klasse 3 in das neue System "übersetzen" zu können. > >Außerdem solltest du dann natürlich gleich CE machen. Wenn man in die C-Klassen erstmal eingestiegen ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man den CE dann irgendwann mal braucht, erheblich. > >Mein Hinweis auf C1(E) bezog sich eigentlich nur darauf, dass Besitzer der alten Klasse 3 hier etwas besser gestellt sind, als sie es mit Klasse B wären. > >>War das Früher auch schon so, weil da durfte man ja schon mit dem Autoführerschein bis zu 7,5t fahren. Zählten Radlader dort schon mit rein bzw gab es da die LoF Regel auch schon? > >Mit der alten Klasse 3 spielte die Art des Fahrzeugs (im Wesentlichen) keine Rolle. Mit den neuen Klassen B/C1/C1E ist es genauso: Entscheidend ist die zGm, alles andere (Achsen, PKW/LKW, ...) ist egal. Sobald man 18 war, konnte man den Radlader also mit Klasse 3 (oder 2, wenn er für 3 zu schwer war) fahren. > >Was heute Klasse L ist, war früher Klasse 5. Auch früher durfte man also deinen Radlader mit Klasse 5 ab 16 Jahren zu LoF-Zwecken nutzen. Wäre er allerdings schneller als 32 km/h gewesen, hätte man ihn früher erst ab 18 fahren dürfen. Eine Entsprechung zu Klasse T gab es nämlich nicht.
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