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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Zuerst zur Geschwindigkeit: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird in der Ebene ermittelt, dass der Roller bergab oder mit Rückenwind schneller fährt, ist nicht wichtig. >> >>Da das Fahrzeug vor dem 1.1.2002 erstmalig in Verkehr gekommen ist, darf es eine bbH von bis zu 50 km/h haben, um noch unter Klasse M zu fallen. >> >>Zu den möglichen Folgen: >>- Sollte das Fahrzeug (nach Abzug aller Toleranzen) eine bbH von mehr als 50 km/h haben, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sollte dein Bruder von der Fahrt wissen, kommt auf ihn ein Verfahren wegen Zulassens des FoFE zu. Bringt Sozialstunden, 6 Punkte und ein Aufbauseminar. >>- Für das FoFE ist die tatsächliche Beschaffenheit des Rollers relevant. Trotzdem müssen die Eintragungen in den Papieren korrekt sein. >>- Sollte sich durch das Frisieren das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert haben (und davon gehe ich aus), kommt noch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betracht. Macht weitere 50 Euro und drei Punkte, FaP B. >> >> >>Zu den Feldwegen: Sollten die Wege mit Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder Z 260 (Verbot für Kräder und Kraftwagen) beschildert sein, kostet der Spass 15 Euro bei fahrlässiger Begehung. Sollte man gegenüber der Rennleitung Vorsatz einräumen, wirds teurer. >> >>Noch teurer wird es, falls man dabei gegen irgendwelche Landes- oder Kommunalbestimmungen verstößt, z.B. Grünflächenverordnungen, und damit einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht. Das kann auch mal vierstellig kosten... >> >>Mein Rat: Lass es! > > >Jannek >Hallo >Ich kann aus EIGERER Erfahrung berichten das bei erstmaligem Verstoß eine Anzeige auf dich zukommen wird die aber fallengelassen wird falls dein Roller (50ccm) ''Nur'' frisiert war und du keine wieteren Verstöße zB einen Unfall auf dich genommen hast.Ich spreche hier von einer normalen Verkehrskontrolle in die du zB in deiner stadt geraten könntest >das Ausmaß des Tunings spielt im Normalfall keine Rolle Frisiert bleibt Frisiert >anders ist es wenn sie dich mit einem 50ccm roller mit geschwindigkeiten von zB über 100 auf der Autobahn ERWISCHEN dann kannst du mit weiteren strafen rechnen die wie bereits von dem über mir erwähnt (sry namen vergessen^^) wurden teurer sind >zusammen mit der Anzeige bekommst du vll noch 15 Sozialstunden und einen Termin an dem du die chance hast deinen Roller wieder legalisieren zu lassen dieser Termin ist sehr kurzfristig und findet meist beim TüV statt dieser wird deinen Roller unter die Lupe nehmen und dir dann einen Zettel mitgeben mit dem du Zur Polizeidienststelle gehst und somit bescheinigst das dein Roller NICHT Frisiert ist und für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist >also falls es Probleme mit deinem Roller gibt wird im in etwa das auf dich zukommen > >GANZ WICHTIG!! >Um dich abzusichern würde ich deinen Bro einfach fragen ob er was verändert hat und wenn ja ob er es für dich weider rückgängig macht somit sollte alles was hier geschrieben steht unter dem vorwand das du dich sonnst nich weiter verschuldest irrelevant sein >mfg Jannek
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