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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Zuerst zur Geschwindigkeit: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird in der Ebene ermittelt, dass der Roller bergab oder mit Rückenwind schneller fährt, ist nicht wichtig. > >Da das Fahrzeug vor dem 1.1.2002 erstmalig in Verkehr gekommen ist, darf es eine bbH von bis zu 50 km/h haben, um noch unter Klasse M zu fallen. > >Zu den möglichen Folgen: >- Sollte das Fahrzeug (nach Abzug aller Toleranzen) eine bbH von mehr als 50 km/h haben, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sollte dein Bruder von der Fahrt wissen, kommt auf ihn ein Verfahren wegen Zulassens des FoFE zu. Bringt Sozialstunden, 6 Punkte und ein Aufbauseminar. >- Für das FoFE ist die tatsächliche Beschaffenheit des Rollers relevant. Trotzdem müssen die Eintragungen in den Papieren korrekt sein. >- Sollte sich durch das Frisieren das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert haben (und davon gehe ich aus), kommt noch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betracht. Macht weitere 50 Euro und drei Punkte, FaP B. > > >Zu den Feldwegen: Sollten die Wege mit Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder Z 260 (Verbot für Kräder und Kraftwagen) beschildert sein, kostet der Spass 15 Euro bei fahrlässiger Begehung. Sollte man gegenüber der Rennleitung Vorsatz einräumen, wirds teurer. > >Noch teurer wird es, falls man dabei gegen irgendwelche Landes- oder Kommunalbestimmungen verstößt, z.B. Grünflächenverordnungen, und damit einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht. Das kann auch mal vierstellig kosten... > >Mein Rat: Lass es!
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