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Montag, 11. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Au weia. >> >>Wer hat dir denn die Auskunft gegeben`? >> >>Schau einfach in §6 der Fahrerlaubnisverordnung, da steht explizit drin: >> >>Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) >> >>Also nix TATSÄCHLICHE MASSEN sondern es gelten die Summer der zulässigen Gesamtmassen. >> >>Deine Kombi die du erwähnt hast ist DEFINITIV ein BE-Zug. >> >>Wenn du damit mit Klasse B fährst ist das FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS! >> >>Nur mal so bevor jemand diesen Unsinn macht. >> >>Ausdrucken und demjenigen bringen der diesen STUSS erzählt hat. >> >>Und wenns wer von der Polizei war, dann tut der mir echt leid. >> >>Wolfe > >Hallo, die genannte auskunft haben 3 Stellen ausgegeben: > >Tüv Nord zu Essen - Führerscheinprüfstelle >Eine Essener Fahrschule >Die Polizeiliche Verkehrsdirektion zu Essen (2 dort ansässige Beamten)
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