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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>die zulässige Gesamtmasse zGM des Anhängers! >> >>wurde eigentlich ganz deutlich gesagt. ;-) > >Naja was viele Missverstehen ist ob die Werte aus dem Fahrzeugschein nun Gültigkeit haben oder eher die tatsächlichen Werte. Da ich vor kurzem vor dem selben Problem stand, habe ich 3 Stellen aufgesucht: > >1) Tüv >2) Fahrschule >3) Polizei Verkehrsdirektion > >Dabei ist herrausgekommen. > >Wenn in den Papieren nun folgende Werte angegeben sind: > >Zugfahrzeug zGM 2500 KG (Leermasse 1500 KG) >Anhänger zGM 3000 KG (Leermasse 500 KG) >darf der Hänger zwar von einem Klasse B Inhaber gezogen werden ABER darf nur im beladenen Zustand 1500 KG erreichen, da die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse nicht überschreiten darf. Gesamtgewicht des Zuges wäre in diesem Beispiel 3000 KG. >Würde ich nun aber hergehen, und das Auto auch noch mit 1 Tonne Gewicht beladen und den gleichen Anhänger (1500 KG beladen) verwenden, dann würde eine Gesamtmasse des Zuges von 4000 KG erreicht werden, was nicht mit der Klasse B zu fahren wäre. In diesem Fall müsste ich den Anhänger oder das Zugfahrzeug um 500 KG entlasten. > >Auf meine Frage was denn passieren würde, wenn ich in eine Kontrolle gerate und die Werte aus den Fahrzeugpapieren zusammengerechnet werden würden, theoretisch wären dies ja dann am obrigen Beispiel 5500 KG), müssten die Beamten eine Waage herbei holen oder mich zu einer geeigneten Messeinrichtung bringen. > >Fazit: Mit Klasse B muss also darauf geachtet werden: > >1) Anhänger darf niemals schwerer sein als die eingetragene Leermasse des Zugfahrzeuges. > >2) Die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger (Zug) darf nicht schwerer sein als 3500 KG. >Es sind die tatsächlichen Gewichte ausschlag gebend. > >Gruß Masterondesaster
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