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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>So ganz ungeschoren wird wohl auch Björns Chef nicht aus der Sache herauskommen, wenn man der Aussage dieses Bielefelder Rechtsanwaltes Glauben schenken darf (und warum sollte man das nicht können? ;o)): > >Der Halter des Fahrzeugs (...) wird damit rechnen müssen, dass gegen ihn gem. § 21 StVG ermittelt wird, weil er zugelassen hat, dass Sie mit dem Fahrzeug fahren. Auch wenn er nicht wusste, dass Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, droht eine Strafe wegen fahrlässiger Begehung, weil er sich nicht vor Herausgabe des Fahrzeugs vergewissert hat, dass Sie eine Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Führerschein vorzeigen lassen). > >Quelle: >http://www.frag-einen-anwalt.de/Unfall-gehabt-ohne-F%C3%BChrerschein-__f19191.html > >Aus dem Betrieb meines Mannes kenne ich es so, dass von denen, die ein firmeneigenes Fahrzeug führen dürfen, sofort und dann einmal jährlich, das Vorzeigen des Führerscheines abverlangt wird. >Davon wird dann eine Kopie gezogen. >Diese wird dann mit Datum und Unterschrift des Besitzers versehen, zu den Personalakten geheftet. > >Es scheint also nicht nur Björn einen Grund zur durchwachten Nacht zu haben...... >Besser wird es erst dann, wenn das Gewissen entlastet wurde.
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