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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
> >>Es müssen ausreichend Fahrstunden genommen werden. >>Hans > > >Oh ja, Hans, was für eine präzise Aussage! Laut einem Gerichtsurteil (habe leider nicht das AZ zur Hand) wurde festgestellt, dass ein Nachschulen von 4 Stunde (à 45 Min) NICHT ausreichend ist. Ergo erging in "meiner" Fahrschule (40% Landwirtschaftskammer, Rest Land) die Order, dass MINDESTENS 5 Stunden (á 45 Min) nachzuschulen ist. >Vorausgegangen ist eine 2. pP, wo der Schüler/die Schülerin genau 4 Stunden (á 45 Min) nachgeschult wurde und durchgefallen ist. Da dieses dem Probanden nach nicht bestandener pP ganz plötzlich und unerwartet zuwenig vorkam, hat er/sie geklagt und Recht bekommen und die Fahrschule durfte die vergeigte Prüfung zahlen. > >Du solltest also Deine Antworten etwas präzisieren, wobei ich Dir aber Recht gebe, dass in dem Gesetzestext als solchem keine genaue Stundenzahl angeführt ist... Hier wäre unser toller Verband gefordert, der aber wie ebensooft, nix auf die Reihe kriegt... > >Beste Grüße, Tschenzi
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