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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>dann gib mal deinen fl-schein wieder ab. > >ersten gibt es keine fahrschüler-ausbildungsgesetz (gib das mal bei google ein -lachhaft- und als fl sollte man schon die entsprechenden vorschriften kennen)und zweitens, wenn du das meinst, was mir jetzt so vorschwebt was du meinst, steht da was anderes drin. > >ich weiss nicht in welchem land du fl bist, wir sind jedenfalls in der brd. >der fl ist verantwortlicher fahrzeugfüher, das heisst in diesem fall hier, dass er für körperschäden des fs einzustehen hätte. das würde die ganz normale haftpflichtversicherung übernehmen. es gibt aber, aus der vollkasko, keine versicherung die schäden abdeckt die der fahrschüler anstellt. vollkasko ist keine pflichtversicherung, also steht grundsätzlich derjenige dafür ein, der den schaden angestellt hat.Grundsätzlich heisst das des fs, seinem ausbildungsstand nach, auch für schäden die verantwortung trägt. > >mfg
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