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Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo >Ich habe meinen Führerschein im Februar 1981 gemacht. Bin also knapp über diese 04.1980 regelung hinaus. Fahre aber seid über 15 Jahren einen 50ger Roller. Finde ich gut weil ich kurze strecken, wie zur Arbeit, immer damit gefahren bin.Jetzt muß ich aber 20 Kilometer weiter fahren. Lasse also Roller stehen und nehme wieder den Wagen. >Mit einem 125ger Roller würde ich auch wieder zur Arbeit fahren. Aber dafür extra einen Führerschein machen? Nein einfach zu teuer.Was ich ja komisch finde das wir immer alle gesetze von Europa mitmachen müssen.Aber die anderen Länder in Europa dürfen mit Klasse 3 auch 125ger fahren. Warum wir dann nicht. Und wenn der Gesetzgeber meint das man ein paar Jahre erfahrung braucht um 125ger fahren zu können. Dann könnte er das Datum ja auch mal hochsetzen.Na aber es wird sich wohl nichts ändern und ich fahre weiterhin mit dem Wagen zur Arbeit.
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