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Datum:
Montag, 23. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Es handelt sich um einen deutschen Füherschein. Gesehen habe ich ihn noch nicht. >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >Du solltest ihn dir zeigen lassen. >Denn selbst wenn ihr mitten in der Nacht einen menschenleeren Parkplatz zum Üben nutzen solltet und die mangelnde theoretische wie praktische Fähigkeit darauf beruhen sollte, dass er dich bezüglich des vorhandenen Führerscheins beflunkert hat, bist du in gaaaaaaanz arger Bedrängnis: > > >§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis > > (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer > >2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet ODER ZULÄSST, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. > > >Ich meine in Erinnerung zu haben, dass sich zu diesem Strafmaß auch noch Punkte gesellen. > >Sollte dein Freund also in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, dürfte es ihm kein Problem darstellen, sie dir auch zu zeigen. >... denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. >
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