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Montag, 23. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat eine Unfallflucht begangen. Er hat lediglich noch die Chance bei Gericht durch "tätige Reue" eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe zu erreichen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet. Diese Möglichkeit der "Nachmeldung" besteht nur in ganz bestimmten Fällen: >>Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben, (wie bei Beschädigung eines parkenden Autos oder eines Verkehrszeichens), es darf keine Person verletzt worden sein und der Unfallschaden darf ca. 1.000 EUR nicht überschreiten. >>Zum Zeitpunkt der Nachmeldung darf der Täter der Polizei noch nicht bekannt sein. Wenn die Polizei erst einmal vor der Tür steht, ist alles zu spät. Selbst wenn das Gericht von Strafe absieht, bleibt es bei einem Eintrag von sieben Punkten in der Verkehrssünderkartei. >> >>Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/unfallflucht.php >> >> >>Die Polizei ist verpflichtet einer Anzeige zum Vergehen der Unfallflucht nachzugehen, da ein öffentliches Interesse besteht. >>Da hilft es auch nicht, wenn der Geschädigte auf eine Anzeige verzichtet. >>Ob das Verfahren später -evtl. unter bes. Auflagen- eingestellt wird, liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft (Gericht). >> >>Nach dem letzten Satz des zitierten Textes dürften dir Nachschulung und verlängerte Probezeit sicher sein :o( > >Danke für die Ausführliche antwort, hab den brief heute bekommen und mein vater auf den der wagen zugelassen ist muss den fahrer melden, mhh...nun ja ich hab den fahrer ja aufsuchen wollen hab bei seinen nachbarn geklingelt und auch meine telefonnummer hinterlassen, am Roller ja das selbe, ich hab den fahrer aber erst 2 tage nach dem geschehen angetroffen und er hat mir gesagt das die polizei schon über alles bescheid weiss und er eigentlich nix zur anzeige bringen wollte, nur leider haben nachbarn die polizei angerufen, ich glaub ich kann ja einige von den Leuten bei denen ich geklingelt habe als "zeugen" laden lassen oder etwa nicht?
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