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Montag, 23. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ein Polizist kann sich selbst jederzeit -auch in seiner Freizeit- in den Dienst versetzen. Dann jedoch sollte er sich auch ausweisen. > >Genau das würde mich auch interessieren. Gibts da ne Rechtsquelle zu? > > >>Wenn du also tatsächlich einem solchen begegnet bist, hast du einfach nur "von seiner Güte" erfahren. Es hätte auch ganz anders laufen können. > >Naja da ich davon ausgehe, daß er alleine unterwegs war hätte Aussage gegen Aussage gestanden. Und ich gehe mal davon aus das R.H. sich nicht selbst belasten würde. > >Kurze Geschichte aus meiner Fahrschulzeit. Ich war auf dem Weg zu einer Theoriestunde, war schon ziemlich spät dran und mit dem Moped unterwegs. >Damals gab es auf dem Weg noch eine schöne Stoßdämpferteststrecke, Geschwindigkeit beschränkt auf 30. Es war Herbst und schon etwas dunkler, so daß ich den PKW hinter mir nicht zuordnen konnte. Die Strecke kannte ich aus dem FF, deshalb bin ich auch nicht 30, sondern Tacho 60(real ca. 55) gefahren. Auf einmal seh ich "Stop Polizei" im Rückspiegel. Naja ich dann rechts rangefahren. Dann das übliche Prozedere Führerschein, ABE, Perso...soweit ja alles OK. Und dann fing der Polizist an von wegen 30 und Schlaglöcher und Dunkel und das das ja auch nicht ungefährlich sei. Er hatte ja auch Recht und ich war auch einsichtig. Interessant war aber sein Schlußsatz "Ich bin alleine unterwegs, also hätte es keinen Sinn Sie anzuzeigen. Da würde nichts bei rauskommen, sie würden ja im Zweifel vor Gericht doch sagen sie seien nur 30 gefahren und ich habe keine Zeugen. Würde ich vor Gericht wahrscheinlich auch so machen." >Die Straße wurde übrigens 2 Jahre später erneuert und man darf da jetzt 70 fahren...ist also alles verjährt:)
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