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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>da sie sich für 3 Klassen angemeldet hat fallen auch 3 mal die Grundgebühr von 135,- Euro an. >>Ist so was Rechtens??? Ob man was dagegen machen kann, wenn ja was oder ob man das so hinnehmen muss. >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >Rechtens ist nicht das was üblich ist, sondern das, was vertraglich vereinbart wurde. > >Ich kenne EINE Fahrschule, bei der man -zusätzlich zur Grundgebühr (165 €)- jede einzelne Theo-Std. (45 Minuten) mit 18,50 € bezahlen muss. >Diese Fahrschule hat auf ihrer HP auch nen tollen Kostenrechner, der die durchschnittliche Ü-Stundenzahl für Klasse B von "6" angibt. und schon bei dieser geringen Stundenzahl auf einen Rechnungsbetrag von 1.689,80 € kommt (zzgl. TÜV!). > >Wer einen solchen Vertrag unterschreibt ist mE selbst schuld.
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