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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Nach Ablauf einer Frist von 15 (!) Jahren, beginnend mit dem Datum des rechtskräftig gewordenen Urteils, muss die für Dich zuständige Führerscheinstelle (Strassenverkehrsamt oder wie immer die Behörde bei Dir heissen mag) Deine bei ihr vorliegenden Daten löschen. Die Frist wurde schon vor Jahren von 10 auf 15 Jahre verlängert. Danach bist Du für diese Behörde mangels vorliegender Daten ein "weißes Blatt" und kannst Deinen Führerschein ohne MPU neu machen. Ob dann Deine Daten tatsächlich gelöscht worden sind, kannst Du durch eine persönliche Nachfrage erfahren. Diese Nachfrage setzt keine neuen Fristen in Gang. Musst also noch ein wenig warten..
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