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Datum:
Montag, 25. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Warum "abzocke"? Für Fahranfänger in der Probezeit gilt 0,0 Promille, also überhaupt kein Alkohol, wenn man fahren will. Du wolltest jedoch nicht auf Dein Bier an diesem Abend verzichten und trotzdem fahren. >> >>Nun hast Du die Konsequenzen zu tragen. >> >>Mit nur 2 Punkten und 250,- Euro Bußgeld kommst Du noch gut davon. >> >>Meiner Meinung nach sollte jemanden der unbedingt Alkohol genießen will und trotzdem anschließend fahren will, die Fahrerlaubnis entzogen werden. Entweder hat der ein Alkoholproblem bzw. es fehlt ihm die notwendige Reife am Straßenverkehr teilzunehmen. > > >wegen 1 nem bier die fahrerlaubnis entziehen...jaja du mich auch, mit 0,14 promille merkt man gar nix! > >das hat nix mit verantwortungslosigkeit zu tun. des wär wenn ich 2 promille gehabt hätte. > >Hier sind echt alle total spiesig bei einem so geringen wert kann man doch nicht von gefährdung sprechen, wenn ich 21 jahre alt wär und nicht mehr in der probezeit bin wärs ja auch ok.!
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