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Datum:
Montag, 23. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Und nochmal ich... >>Ich habe mir das gerade nochmal im Internet angeschaut und verstehe immer noch nichts...Ihr meintet ja ich müsste nichts weiter machen, aber hier steht etwas anderes.Ich kopiere mal folgenden Absatz: >> >>"Die ausländische Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein nachzuweisen. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die vornehmlich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der EWR oder der Schweiz ausgestellt worden sind, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Die Übersetzung wird anerkannt, wenn sie z.B. von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat, einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates gefertigt wurde (§ 29 Abs. 2 FeV)." >> >>Heißt das jetzt, dass ich meinen Führerschein übersetzen muss?(es sei denn ich werde davon befreit, aber in welchem Fall werde ich das überhaupt?) >>Und eine andere Sache die mir Sorgen macht: >> >>"Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§ 29 Abs. 3 FeV), >>die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind" >> >>Würde mein Führerschein auf Probe nicht in den Rahmen fallen? >> >>LG, Cathrin >> >>(Quelle: www.verkehrsportal.de) > >Hallo Cathrin, > >ich würde dir den Tipp geben einfach mal deinen Fahrlehrer dort in Portugal aufzusuchen und den zu fragen, der weiß da bestimmt Bescheid. > >Wenn nicht, dann versuchs mal beim portugiesischen "Tüv" :-D. > >Kenne mich da auch nicht aus aber so würde ichs machen. > >Viel Glück
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