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Datum:
Mittwoch, 13. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>hallo, ich hab mal ne frage wegen dem mofaführerschein den darf ich ja mit 14 machen oder?? >~~~~~~~~~~~~ > >Nöö: > >Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht. >Mindestalter: 15 Jahre >Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV). >Fahrzeuge >(siehe § 4 FeV): einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. > >Wenn du einen handelsüblichen Roller der Klasse M nur in der Geschwindigkeit drosseln würdest, hast du immer noch ein zweisitziges Fahrzeug --> und das würde dann SO nicht den Vorgaben eines Mofa entsprechen.
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