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Datum:
Montag, 23. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, hätte mal eine Frage, ob man nach einer missglückten Prüfung noch Akteneinsicht in den Bericht bekommen kann und dagegen juristisch vorgehen kann. > >Ich musste nach einer, laut dem Prüfer, erfolgreichen Fahrt (einzigste Manko, dass ich einmal für zwei Sekunden einen etwas zu niedriegen Gang gewählt hatte), auf das TÜV- Gelände wieder einfahren. Dort kam mir ein anderes Auto entgegen, sodass ich an der Einfahrt anhalten musste. >Nachdem das Auto weg war, fuhr ich durch die Einfahrt. Der Prüfer meinte, ich wäre zu nah an dem Zaun vorbeigefahren wäre und hat mich deshalb durchfallen lassen. >Ich bin allerding aus dem Stand am gehaltenen Schleifpunkt eingefahren, musste zwar etwas dichter am Zaun vorbeifahren, war aber anders auch nicht möglich wegen dem entgegenkommenden Fahrzeug. >Mein Fahrlehrer interessierte dies wenig. >Als ich mich heute bei einer anderen Fahrschule erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass dies kein Grund sein kann, da ich die Straße schon verlassen hatte und somit die Prüfung beendet war. > >An wen kann ich mich wenden, weil dies in meinen Augen nicht mit rechten Dingen vorgegangen sein kann. > >Btw. Es wurde nichts ausgelassen oder verfälscht geschildert, was ich in der Anonymität durch das Internet auch gar nicht nötig hätte.
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