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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Das, was du mit 125er Führerschein meinst, nennt sich in Fachkreisen Fahrerlaubnis der Klasse A1. > >Führerschein/Fahrerlaubnis >Klasse A1: Leichtkrafträder > >Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. > >Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. >Mindestalter: 16 Jahre >Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. >Fahrzeuge (siehe § 6 FeV und § 76 FeV): > >Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). > >Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. >Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. >Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M. >Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A1.php > >Die theoretische Prüfung kannst du mit 15 Jahren und 9 Monaten machen, die praktische mit 15 Jahren und 11 Monaten. Ausgehändigt bekommst du das Kärtchen zum 16. Geburtstag
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