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Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ist es den auch ein Unfall, wenn man beim Aussteigen ausversehen die Tür gegen die des anderen Fahrzeuges stößt? >> >>So muss ja fast jeder 5te in Deutschland täglich sich selber stellen, weil er ausversehen ein Auto beim ein- ausparken oder beim ein- aussteigen berührt? >> > >Man kann ja nicht einfach wegfahren, wenn man ein Auto beschädigt hat. Unfallflucht ist es ab einem Schaden von ca. 20 Euro. >Wenn man etwas berührt, z.b. ein Auto mit der Autotür beim Aussteigen, entsteht nicht gleich ein Schaden. Und wenn doch, muss man den halt nun mal grds. ersetzen. >Nun gut, wenn du nicht nachfragen willst, musst du halt abwarten, ob sich was tut. Ich denke nicht, dass du hier den "Unfallgegner" findest, der dir sagen wird, ob was passiert ist oder nicht. >Gruß
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