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Dienstag, 24. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Wie Thomas schon sagte, hat ein Fahrlehreranwärter durchaus schon Prüfungen hinter sich. Die eigenverantwortliche Ausbildung durch den Praktikanten ist so vorgeschrieben. Ein Fahrschulbetreiber, der sich zur Ausbildung junger Kollegen bereiterklärt, darf das also nicht nur so durchführen, sondern muss es sogar. > >Den weißen Schein kannst Du in gewisser Weise mit der Fahrerlaubnis Deines Sohnes vergleichen... Er hat ja auch ersteinmal eine 2jährige Probezeit vor sich, in der er ohne Einschränkungen die Fahrzeuge der erworbenen Klasse führen kann. So hat auch der junge Fahrlehrer ersteinmal eine Zeit der Bewährung vor sich, an dessen Ende er nochmals geprüft wird, bevor man den unbefristeten Fahrlehrerschein aushändigt. >Ich persönlich sehe es auch nicht als Nachteil, einen frischen, motivierten, nach neuesten Erkenntnissen ausgebildeten Lehrer zu erwischen... > >Schulische Leistungen sind wenn überhaupt nur auf den theoretischen Teil der Ausbildungen zu übertragen... Ich habe auch schon Kandidaten erlebt, die in der Schule mit einem Einserschnitt glänzten, aber nicht weiter als nen Meter vor die Motorhaube geguckt haben... > >Ziel war der Führerschein. Der ist nun bestanden und das Ausbildungsverhältnis beendet... Ich denke der Punkt, andem man irgendetwas hätte drehen können (und das wäre Kulanz des Fahrschulbesitzers gewesen), ist somit vorbei...
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