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Datum:
Dienstag, 12. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Was macht man gegen Willkürliche Prüfungen ? > >Nichts. Das ist das Problem an der sache. Meine zweite prüfung verlief damals ähnlich, nur dass sie länger war (1 stunde anbrüllen). Als mein Fahrlehrer irgendwann mal vorsichtig meinte, der Tonfall wäre vielleicht nicht ganz angebracht kam vom Prüfer der spruch: "Wenn`s Ihnen nicht passt können Sie ja vor Gericht gehen!". So viel dazu. > >Immerhin hatte meiner aber die Gnade, das protokoll auszufüllen (mit ganz netten eigenständigen kommentaren, leicht unter der gürtellinie...) wenn ich damals intelligent gewesen wäre bzw. im Stande darüber nachzudenken, hätte ich damit vielleicht irgendwo was erreichen können, aber ich war so wütend, dass ich es einfach in eine Schublade gepfeffert hab wo es vermutlich heute noch liegt^^. >Trotzdem - das du das SELBST machen solltest kann so irgendwie nicht stimmen...Hat er denn unterschrieben? Ansonsten könntest du ja versuchen, den Einspruch einzulegen von wegen er könne ja jetzt nichts mehr nachweisen usw. Wer soll denn wissen, was für und ob du überhaupt Fehler gemacht hast, wenn er das offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat (jedenfalls nicht in der form wie er es eigentlich hätte sollen)? Und wenn er nicht unterschrieben hat steht ja quasi Aussage gegen Aussage. Du und dein fahrlehrer, ihr könntet ja behaupten das war alles gar nicht so. Ich weiß allerdings nicht OB so etwas funktioniert und wenn ja an wen du dich da wenden müsstest. ist nur mal ein denkansatz...
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