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Dienstag, 24. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Unfallflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Straftat nach § 21 StVG. > >Für den »Dad« hat das ganze unabhängig davon, ob er gefahren ist, natürlich auch Konsequenzen: Er wird mindestens seinen Schadensfreiheitsrabatt verlieren, ggf. sogar den kompletten Versicherungsschutz. Er wird außerdem dafür zur Rechenschaft gezogen, daß er zuließ, daß jemand ohne Fahrerlaubnis mit seinem Kraftfahrzeug fahren konnte. Als Halter ist man nämlich dafür verantwortlich, daß nur jemand den Fahrzeugschlüssel bekommt, der auch fahren darf. > >Dein Kumpel kann den Führerschein erstmal abschreiben und kommt, wenn er Glück hat, mit einer Bewährungstrafe davon. Immerhin hat es keine Toten gegeben, das kommt nämlich bei solchen Experimenten schon mal vor. Ist aber Früchtchen dem Alter noch nicht ganz klar. > >Bis Dein Kumpel die für die Fahrerlaubnis notwendige Reife erreicht hat, geht er erstmal zu Fuß. Eine Führerscheinsperre von fünf Jahren ist da nicht unüblich.
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