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Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Strafbefehl 1998, mit Rechtskraft v.11.11.1998 >>Unterliegt noch der 10 Jährigen Tilgung (1999 geändert dann 15 Jahre). Eintrag in VZR. erst am >>11.02.1999 Posteingang !!! so das Ende Frist erst >>2013 erfolgt. Was ist hier nun gewichtiger,das Urteil des RICHTER'S oder ein POSTEINGANG bei der KBA-Flensburg. Hätte nicht's mehr im VZR gestanden >>hätte ich 2008 den Fs.ohne Mpu machen können. >>Das sagten mir auch vor 2.Jahren Personen vom AMT. >>Auch mein Fahrschullehrer, der 2 Fälle dieser Art in seiner Fahrschule hatte. >>Wer weiß mehr Über solche Vorgehendsweisen,von Rechtsverstehen.(drehen) >> >> >>Hi, maßgebend ist IMMER die zuständige Führerscheinstelle, da wird über Deinen Fall entschieden (neue EU Richtlinien seit 10/08). Nur kleiner Tipp am Rande leg Dich nicht mit denen an, bleib Sachlich aber Freundlich die sitzen am längeren Hebel!
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