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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>trotz anderslautenden vorpostern. >>du darfst das auto fahren, auch ein unfall ist kein problem, das einzigste was passiert ist, dass ihr nachträglich einen höheren versicherungsbeitrag zahlen müsst. >> >>mfg > >Woher hast du das? Soweit ich weiß, ist das nicht ganz richtig. > >Folgendes ist hier : http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html >Ausfühlich erklärt. > >Der Versicherungsteilnehmer hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten der Versicherung gegenüber. Diese können logischerweise verletzt werden, was kravierende Folgen haben kann. Dass es manchmal nicht so weit kommt, ist Kulanz der Versicherung, die das Vertrauensverhältnis wohl nicht stark gestört sieht. >Da gibt es z.B. Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall wie das Fahren durch eine unberechtigte Person. >"Bei einer Obliegenheitsverletzung bleibt die Haftung der Versicherung gegenüber dem geschädigten Dritten bestehen, jedenfalls soweit dieser nicht über anderweitige Ersatzmöglichkeiten verfügt." Es wird somit nur das Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherten betroffen. >-->"Die Obliegenheitsverletzung hat die Leistungsfreiheit des Versicherers im Innenverhältnis zum Kunden zur Folge." > >Daraus folgt, dass die Versicherung einen Anspruch gegen den Versicherten hat, die erbrachte Leistung zurückzuverlangen. Sprich, sie nimmt ihn in Regress. > >"Bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall kann sich die Versicherung nur dann auf ihre Leistungsfreiheit berufen, wenn sie den Vertrag binnen einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung kündigt." > >Die Regressforderung wären hierbei allerdings wohl auch beschränkt (grundsätzlich auf 5000 €), um den Pflichtverletzenden nicht in den Ruin zu treiben. > >Zusammenfassend: Der Schaden wird zwar erst einmal bezahlt von der versicherung, diese holt ihn sich aber unter Umständen wieder, wenn auch in schweren Fällen nur nur einen minimalen Teil. > >So, ich hoffe, dass ich das jetzt alles richtig verstanden habe. Ansonsten lest selber nach. > >Gruß
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