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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >kann mir jemand sagen, wieviele praktische Fahrstunden für mich gesetzlich vorgeschrieben sind? > >Folgende Situation: Ich besitze die FE-Klassen BCE, erworben in diesem Jahr. Allerdings nicht als "Neuling" - ich bin Wiedererteiler (Lappen weg wegen zu hohem Punktekonto). >Rechtlich ist es doch so, jedenfalls war das mal die Auskunft des Strassenverkehrsamtes, ich beginne bei "0". Also, neuer Führerschein (auch wenn ich nur die Prüfungen ablegen musste), Probezeit und alles was "früher" war ist vergessen und zählt nicht... > >Nach meiner Auffassung müsste ich daher, um zur praktischen Prüfung "D" zugelassen zu werden, 44 Fahrstunden machen (14 GA, 16 ÜL, 8 AB und 6 DF). > >In meiner Ausbildungsstätte meint man jedoch, ich bräuchte nur 22 Fahrstunden (7 GA, 8 ÜL, 4 AB und 3 DF). > >Kann hier meine Fahrpraxis vor dem Führerscheinentzug tatsächlich angerechnet werden? Warum habe ich dann wieder zwei Jahre Probezeit? > >Ich habe einen Arbeitsvertrag als Busfahrer im Linienverkehr und möchte gut ausgebildet werden. >Von den Kosten ist es egal, da die ARGE für diesen Lehrgang pro Person 6.800 Euro bezahlt. Und es sind Leute bei uns die als Eingangsvorraussetzung nur die FE "B" haben... Für diese Personen sind es immerhin 58 Fahrstunden. >Die Anzahl der Stunden habe ich von der Seite http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/D.php übernommen. > >Ich würde mich über eine kompetente Antwort eines Fahrlehrers freuen.
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