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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>Bei dir ist leider alles zu spät, wenn du bis jetzt noch nicht WENIGSTENS in Besitz der Bescheinigungen bist, die dir die besuchten Theo-Unterrichte und/oder Sonderfahrten bestätigen. >>Denn >>**Paragraf 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, dass die Bescheinigung den Mustern der Anlagen 7.1 bis 7.3 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung entsprechen muss. Die Vorschrift verlangt auch, dass die Bescheinigung nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden muss. Damit wird deutlich, dass sie nicht irgendwann, etwa Monate später, ausgestellt werden darf.** >> >>Quelle:http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm >> >>Die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages mit der FS und der Antrag ans StVA sind ein Jahr nach Unterschrift, bzw Genehmigung abgelaufen. >> >>Von daher: Da muss alles neu her :o( > > >--- > >Bescheinigungen???? ich hab doch ne Bescheinigung das ich an dem theorieunterricht teilgenommen habe! >Ich hab nur meine Theorieprüfung nicht gemacht! >Und das ich die sonderfahrten gemacht habe hat mein fahrlehrer doch auch aufgeschrieben! >Und mein Führerschein ANTRAG ist wurde vor 2 Monaten genehmigt.. >Weil den hab ich erst viel später abgeschickt.. > >Also immernoch neu anfangen ja? >
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