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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Natürlich trau ich mich jetzt garnicht mehr zum Fahrlehrer! >>Hab mich eh nicht so gut mit ihm verstanden & komm jetzt nach 11 Monaten daher! > >-------------------------- > >Bei dir ist leider alles zu spät, wenn du bis jetzt noch nicht WENIGSTENS in Besitz der Bescheinigungen bist, die dir die besuchten Theo-Unterrichte und/oder Sonderfahrten bestätigen. >Denn >**Paragraf 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, dass die Bescheinigung den Mustern der Anlagen 7.1 bis 7.3 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung entsprechen muss. Die Vorschrift verlangt auch, dass die Bescheinigung nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden muss. Damit wird deutlich, dass sie nicht irgendwann, etwa Monate später, ausgestellt werden darf.** > >Quelle:http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm > >Die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages mit der FS und der Antrag ans StVA sind ein Jahr nach Unterschrift, bzw Genehmigung abgelaufen. > >Von daher: Da muss alles neu her :o(
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