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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Gucke mal, was wikipedia dazu sagt: > >Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Er ist nach § 4 Abs. 2 FeV während der Fahrt ständig mitzuführen und bei Kontrollen der Polizei auf Verlangen auszuhändigen, wird dies verweigert ist ebenso eine Verwarnung möglich. Beim Nichtmitführen kann die Polizei vor Ort eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen. > >Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen (im Polizeijargon kurz „Fahren ohne“) ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV, für die der Fahrzeugführer somit verwarnt werden kann. Für das Nichtmitführen ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen. > >,,,,,,,,,,,,,, > > >Lügen würde ich in einem solchen Falle aber nicht. >Vor allem aber keine Straftat vortäuschen. >Sollte dich die Polizei -wider Erwarten- tatsächlich herauswinken.... Was hindert dich daran, die Wahrheit zu sagen? > >Du hattest eine super netten FL. In der Regel ist es so, dass ein Prüfling die PP nicht antretendarf, bevor nicht der letzte Cent beglichen ist. >Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er dir (nach den Buchstaben des Gesetzes) das Kärtchen nicht vorenthalten darf. >In dem Moment, wo dir der aaP das Kärtchen überreichte, bist du in Besitz der Fahrerlaubnis - was allerdings was anderes ist als der Führerschein. >Wahrscheinlich hat dir der FL danach das Kärtchen abverlangt, oder? > >Einfach hoffen, dass du nicht kontrolliert wirst, >fix die Restschuld begleichen, das Kärtchen in Empfang nehmen und dem Ex-FL noch mal für seine Nettigkeit danken - das sollte jetzt dein Bestreben sein ;o)
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