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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >>>Wenn aber die Ankunft um 7:00 Uhr war und die Kontrolle vor 8 Uhr duchrgeführt wurde, was durchaus nichts ungewöhnliches ist, dann ist das Knöllchen gerechtfertigt. >>---------------------- >> >>Drer TE hat aber anfangs seine Parkzeit von 9 - 13 Uhr erwähnt. >>Somit ist das Knöllchen nicht okay. > >Richtig. Verkehrszeichen liest man (wie man es in der Fahrschule gelernt hat) von oben nach unten. In erster Linie muss man mit der rechten Spur auf dem Gehweg parken, mit der linken auf der Fahrbahn. Das parken ist erlaubt von Montag bis Samstag von 8-19 Uhr. Eine weitere einschränkung gibt es durch das 1. Zusatzzeichen nicht. Ein 2. Schild besagt, dass das generelle Parken mit entsprechendem Ausweis "Frei" ist, also mit diesem Ausweis ohne Einschränkungen. > >Ist manchmal wirklich schwierig ein Verkehrszeichen zu interpretieren. Schlimmer wäre es, im fließenden Verkehr. ^^ > >Aber in diesem Fall ist das Verwarnungsgeld unberechtigt. Am besten mit hilfe des Anhörbogens dem Verwarnungsgeld nicht zustimmen.
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