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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>da wohl noch keine bescheinigung ausgestellt wurde, sind auch die 2 jahre nicht zu beachten. >> >>mfg >_________- > >Sind nicht trotzdem die Theoriestunden und die Sonderfahrten "nur" 2 Jahre gültig?? >Ich mein jetzt, wenn ein Überwacher in ne Fahrschule kommt, der als Ausstellungsdatum November 2008 auf der Ausbdilungsbescheinigung hat und nun die einzelnen Stunden laut Ausbildungsnachweis kontrolliert, und diese im Frühjar 2006 waren?? > >Zum eigentlichen Problem: >Ich hatte auch mal eine Fahrschülerin, die ein ähnliches Problem hatte. Da sind dann wir als Fahrschule entgegengekommen. >Sie musste nicht noch mal den Grundbetrag bezahlen, sich aber eben noch mal alle Stunden anhören, weil diese älter als 2 Jahre waren. >(Allerdings hatte die schon eine Theorieprüfung und daher eine Bescheinigung). >War aber einfach nur deshalb, weil ich da dann Mitleid hatte und einen guten Tag. >Red doch einfach mal mit Deiner Fahrschule offen und ehrlich. Vielleicht gibt es ja eine gute Lösung. > > >LG Bettina
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