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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Ich bin mal gespannt auf @Claudiaaaaas Antwort. >Das "Darf er das?", sollte ja nun klar sein. >Ob er tatsächlich einen Antrag stellen würde....? >Aber mit welcher Begründung er -aller Wahrscheinlichkeit nach- auflaufen würde, kann nur die TE aus ihrem Erleben mutmaßen. >Ob seine Argumentation aber ausreicht um den Antrag ins Rollen zu bringen ist wieder eine ganz andere Sache. > >Zitat: >Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. >" Bestehen für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung des Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. > Bei der MPU wird ein Gutachten erstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden auf der Basis dieses Gutachtens, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. > >Der sog. ...entest MPU ist kein Intelligenztest, sondern dient der Prognose des Verhaltens im Straßenverkehr auf der Grundlage verkehrspsychologischen und verkehrsmedizinischen Fachwissens. Bei der Beurteilung der Fahreignung stehen Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten. >*Quelle: http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/Medizinisch-Psychologische-Untersuchung-MPU.html > >Was mich als Betroffener (gegen den also ein solcher Antrag wegen Unfähigkeit auf den Weg gebracht wurde) aber wirklich irritiert, ist, dass es Texte gibt, die für solche MPUs den zu Untersuchenden als Auftraggeber einer solchen Untersuchung darstellen. > >Und wie bei anderen Dingen des täglichen Lebens wird der Auftraggeber wohl mit dem Rechnungsempfänger gleich zu setzen sein. >Oder irre ich da? >Ist es evtl. vom Untersuchungsergebnis abhängig, ähnlich wie bei Prozesskosten? > >
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