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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo zusammen, > >von Zeit zu Zeit sammeln sich bei mir immer wieder einige Fragen an, bei denen ich mir vom Verkehrsrecht her nicht sicher bin, vielleicht lesen ja hier einige jura-bewanderte mit. > >Folgendes passierte Anfang des Jahres: Ich war mit einer Gruppe von 20 Personen im Ausland. Wir hatten 5 Mietautos, eines davon wurde mit einem Strafzettel wegen Falschparkens in besonders schwerem Fall belegt. So weit so gut. Jetzt laufen unterhalb der Gruppe Diskussionen ab, wie das gehandhabt wird. Der Fahrer, der für das Auto grade steht, ist an diesem Tag nicht selber gefahren, sondern hat das Auto an jemanden aus der Gruppe verliehen - weiß jetzt aber nicht mehr an wen - und derjenige meldet sich wohl auch nicht freiwillig (Kosten: ca. 140 Euro). Jetzt wurde wohl von einigen beschlossen, die Kosten einfach auf alle umzuwälzen, so dass jeder einen Anteil zahlt. > >Ich weiss, dass ich zur Zahlung nicht verpflichtet bin, darum geht es mir jetzt auch nicht. Die Frage ist, ob eine Aufteilung des Bußgeldes auf mehrere Personen überhaupt legal ist, darf das gemacht werden?? Vielleicht gibt es da ja einen Paragraphen? > >Danke für fachkundige Meinungen! > >Grüße, >Chris
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