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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo liebe Forum-Leser! > >Ich habe da mal eine Frage... ;) > >Mein Antrag bei der Stadt ist vor einem Monat abgelaufen (Theorieprüfung bestanden 09/2007). Das bedeutet, dass ich einen neuen Antrag stellen muss, Theorieprüfung und Sonderfahrten nochmal machen muss um mich dann der Praxisprüfung stellen zu dürfen. Soweit, so gut. > >Nun sind aber die Theoriestunden zwei Jahre gültig (soweit ich das richtig recharchiert habe). Da ich die ersten Stunden 01/2007 genommen habe, hätten diese Gültigkeit bis 01/2009. > >Genügt es nun, wenn ich bis 01/2009 einen Antrag stelle und die Theorieoprüfung nochmals bestehe oder müsste ich bis 01/2009 auch die praktische Prüfung bestehen, damit die Theoriestunden nicht verfallen (und ich diese nochmal machen MÜSSTE). > >Es ist klar, dass die Stunden an sich sicherlich hilfreich sind. Mich interessieren jedoch hier vorrangig die rechtlichen Rahmenbedingungen. > > > >Ich freue mich auf auskunftsfreudige Antworten. Danke! :)
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