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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hab noch eine Frage :) >>Hab kurz nachdem ich meinen Führerschein bestanden habe geheiratet und einen neuen Nachnamen angenommen. >>Muss ich den ändern lassen oder kann er mit meinem Geburtsnamen bleiben? >>Danke schonmal im Vorraus. >> >>Viele liebe Grüße, >>Mina > >Hallo, >schau doch mal, was die Stadt Flensburg zu dieser Situation sagt: > >"Nach einer Namensänderung muß der Führerschein nicht berichtigt werden. Wird der Eintrag des aktuellen Familiennamens jedoch gewünscht, kann jederzeit ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt werden. (...)" >(http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=137) > > >Ich halte es für sehr unw...einlich, dass dies im Rest Deutschlands anders geregelt ist.
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