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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Mein Tipp wäre: Lass die Fahrschule einfach auflaufen!!! > >d.h. gar nichts tun und einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und - wenn überhaupt einer kommen sollte - dann gegen diesen, natürlich RECHTZEITIG!, Widerspruch einlegen. > >Widerspruch einlegen ist ganz einfach: > >Einfach nur das dem gerichtlichen Mahnbescheid schon beiliegende Formular für einen Widerspruch >- mit der Begründung: Forderung ist zu Unrecht - >unterschrieben an das Gericht zurückschicken. >(Wobei ich nicht glaube, dass überhaupt jemals ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen wird. Denn dieser kostet den Gläubiger erstmal Geld und bringt ihm, wenn tatsächlich Widerspruch eingelegt wird, rein garnichts.) Nach Ablauf von drei Jahren kann übrigens definitiv nichts mehr kommen (Verjährung). > >Wenn die Fahrschule den Widerspruch nicht hinnehmen sollte, dann muss die Fahrschule vor Gericht gegen Dich klagen, und dort Beweise vorlegen, dass die Forderungen zurecht bestehen. Das dürfte, wenn die Fahrschule von Dir nichts schriftliches - also von Dir Unterschriebenes - hat, bei dieser Art von schlampiger Buchhaltung voll nach hinten losgehen. > >Lass Dir ausserdem von irgendeinem anderen Fahrschüler dieser Fahrschule (oder Interessenten) mal die schriftlichen AGB der betreffenden Fahrschule besorgen. >(Allgem. Geschäftsbedingungen sind frei vereinbar, also nicht überall gleich!). >Üblicherweise wird darin aber eine Vereinbarung getroffen, nach der die praktische Prüfung nur dann durchgeführt wird, wenn der Fahrschüler VORHER alle offenen Forderungen bezahlt hat. >Könnte ja sein, dass einem Richter das ausreicht, um zu glauben, dass Du Deinen Verpflichtungen nachgekommen bist und gezahlt hast. > >Denn selbst wenn das Gericht mangels schriftlichen Vertrages einen "mündlichen Vertrag" als gegeben annimmt, könnte damit wenigstens Deine 750 Euro-Zahlung angerechnet werden. > >Und nochwas: Wenn es tatsächlich - was ich wie schon gesagt nicht für sehr wahrscheinlich halte - zu einem Gerichtstermin kommen sollte; dann die örtliche Presse vorher rechtzeitig und möglichst gut über die Sachverhalte (Fotokopien) informieren. Die schicken dann schon mal jemanden und schreiben auch etwas... > >...was selten gut für die betreffende Fahrschule ist.
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