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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>hallo ich bin 15 jahre alt und möchte den fürherschein m machen wan kann ich damit anfangen werde im nächsten jahr april 16 aber ich finde es nicht so gut das man nur 45 km/h fahrn kann....kann man vllt erst den führerschein m mach und gleich danach a1 das man nich extra nochmal alles für a1 bezahln muss??odfa kann man den 50er aufrdossen auf 80km/h....wäre nett wenn sich jemand meldet und bäck schreibt thx..... > >Mindestalter: > >Mindestalter 16 Jahre, das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. > > >Gültig für folgende Fahrzeuge: > >Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad). (Außerdem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h). > > > >Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch >auch die Klasse M! > > > >Hinweis: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h dürfen von Inhabern der Klasse A1 gefahren werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. > > > >Ich kenne jemanden der hat ein M führerschein darf aber trotzdem 60 kmh fahren. Ist ne schwalbe, kann mich aber auch irren.
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