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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> Ich soll mir also von nem VT, der entweder noch >> nicht die Reife hat um ein Auto fahren zu >> dürfen; oder der das Kärtchen versoffen hat, >> klarmachen lassen, dass ein Überholen gegen das >> Gesetz verstoßen würde?!? > >Die meisten Fahrer langsamer Krafträder sind Führerschein-Inhaber. 85 % der Autofahrer halten sich zwar für gute Fahrer, aber das System Straßenverkehr muß mit jedem Verkehrsteilnehmer funktionieren, der die Mindestanforderungen erfüllt. Zentimetergenaues Abschätzen von Abständen gehört nicht zu letzteren. > >Desweiteren ist untersagt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichem Verhalten zu animieren. Das bedeutet gleichzeitig, daß entsprechende Positionswahl im Fahrstreifen geboten ist. > >> Wenn bei Dunkelheit ein rotes Rücklicht mittig >> auf dem Fahrstreifen gesehen wird, denkt wohl >> nur ein verschwindend geringer Teil der >> Autofahrer an ein FAHRRAD (mit Hilfsmotor) >> denken. > >Das ist beabsichtigt. Denn ob es sich um ein Fahrrad, Motorfahrrad, 25-km/h-Mofa, Mokick, 45-km/h-Moped oder ähnliches handelt, ist völlig irrelevant. Entscheidend ist: Rote Schlußleuchte kommt näher -> Fahrzeug in meinem Fahrstreifen bewegt sich langsamer -> Abstand einhalten. > >Auch bei einer Ampel ist nur das rote Licht entscheidend, die Information, ob sie an einem Stahl-, Beton- oder Holzmast befestigt ist, braucht der Verkehrsteilnehmer nicht. Genausowenig braucht der Verkehrsteilnehmer die Information, was für einem Fahrzeugtyp, -marke oder -farbe er hinterfährt. Fahrtrichtung und Geschwindigkeit sind entscheidend. Das Ausfiltern überflüssiger Informationen erhöht die Verkehrssicherheit. > >> Diese Oberlehrermethoden haben schon eine Menge >> Blut auf den Straßen gelassen. >> Vor allen von denen, die keine Knautschzone >> besaßen. Das sollte bei den Überlegungen nicht >> vergessen werden. > >Mit solchen Drohungen sind schon Leute durch die MPU gefallen -- und anschließend nur noch Mofa gefahren ;-) Und wer andere Verkehrsteilnehmer nur aufgrund ihrer Position im Fahrstreifen im Längsverkehr anfährt, dessen gesundheitliche und charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ziemlich sicher überprüft. > >> Inwieweit der Rad- oder Mofafahrer verpflichtet >> ist, sich am rechten Fahrspurrand zu halten, >> kann ich nicht sagen. > >Gemäß der Rechtsprechung muß mindestens 1 m Abstand zum Fahrbahnrand gehalten werden, sonst gibt es bei einem Unfall Mitschuld. Das ist schon 1954 ausgeurteilt worden, als in der StVO noch »äußerst weit rechts« stand. Heute steht dort »möglichst weit rechts«. Der Gesetzgeber hat also den Spielraum bewußt erweitert. Der seitliche _Mindest_abstand zum Überholen ist auf 1,5 m festgelegt. > >Das heißt, bei einem 1,8 m breiten eigenen Fahrzeug benötigt man mindestens 3,3 m Platz _im Fahrstreifen_ um bei durchgezogener Linie überholen zu können. Die Regelbreite eines Fahrstreifens ist 3,5 m. Hier könnte also nur überholt werden, wenn sich das Mofa _außerhalb_ des Fahrstreifens befände. Dennoch kann, wer mit einem Kraftrad ankommt, überholen, nur wer ein breites Auto fährt, muß halt den Fahrstreifen wechseln, wenn das erlaubt ist. > >Ist doch ganz einfach.
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