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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du von einem mobilen Blitzer "geschossen" wurdest? >DANN ist es tatsächlich möglich, dass ein aufmerksamer OA-Bediensteter das Kennzeichen notiert hat. >Doch in D wird der Fahrer bestraft - nicht der Halter. >Das heißt: Selbst wenn es dein Krad war, muss DIR nachgewiesen werden, dass auch DU gefahren bist. >Wenn du angeschrieben wirst, dich aber "beim besten Willen nicht erinnern kannst" wem du am besagten Tag das Krad ausgeliehen hast (und du vielleicht für die nächsten 3 Monate eine Sommerkluft trägst) wird es schwer sein, dir die Fahrereigenschaften nach zu weisen. >Die größte Katastrophe wäre in diesem Fall das Führen müssen eines Fahrtenbuches um weitern Gedächtnislücken deinerseits entgegen zu wirken... > >Manchmal (meistens ;o)) hat man aber auch einfach nur Glück. >Die linke Hand zum Gruß in den Wind
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