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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn die Fahrschule tatsächlich den Schaden von Dir ersetzt bekommen möchte, wird man Dir das sicherlich mitteilen. >> >>Du kannst dann die Forderung zurückweisen, dann müsste Dich die Fahrschule auf Schadenersatz verklagen. Allerdings müsste Dir dabei nachgewiesen werden können, dass Du -entsprechend Deines Ausbildungsstandes- den Schaden hättest vermeiden können. Nach nur sechs Fahrstunden wird jedoch kein Richter annehmen, dass Du schon zu Autobahnfahrten in der Lage gewesen bist. Folglich kannst Du allem, was da kommt, gelassen entgegen sehen. >>Spätestens dann, wenn da tatsächlich Forderungen geäußert werden, würde ich die Ausbildung abbrechen und woanders weitermachen, denn nach guter Ausbildung hört sich das alles wirklich nicht an. > > >@Tobi, >natürlich bleibt die Fahrschule auf dem Schaden sitzen; und da der TE jetzt wahrscheinlich die Fahrschule wechselt hat die Fahrschule richtig was in den Sand gesetzt. >Wenn sich der TE so "schwach" gefühlt hat in der ersten Fahrstunde - warum ist er dann auf die Straße gefahren? Hat ihn der Fahrlhrer etwa dahingeprügelt? >Wenn der TE sich so schwach gefühlt hat - warum fährt er dann auf die Autobahn und warum fährt er dann so schnell, warum verzögert er nicht im Verzögerungsstreifen er weiß doch mit 25 Jahren und B-Erfahrung wie Autobahnausfahrten aussehen. Du kennst doch auch die Frage der Fahrschüler: "Wann machen wir denn endlich die "Pflichtfahrten" ? Wieviel Fahrstunden soll ich den noch machen? Es sind doch nur 12 "Pflichtfahrten". Erst fühlen sie sich stark wie Oskar und wenn sie sich auf den Pinsel gelegt haben jammern sie: sie hätten sich noch so schwach gefühlt. >Zum Glück bilde ich solche FS erst gar nicht aus! Bei mir kommt keiner in der ersten Fahrstunde auf die große Maschine und bevor das Motorrad im Schonraum nicht beherrscht wird gehts weder auf die Landstraße noch auf die Autobahn und schon garnicht in die Dunkelheit. > >Gruß Elvira D. >
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