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Datum:
Montag, 23. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>hab jetzt am donnerstag meine 2 doppelstd,und darf da schon stadtfahrt machen,meint ihr das ist ein gutes zeichen? >> >,,, > > Naja..... , >bei uns ist die Fahrschule im Innenstadtbereich und jeder Fahrschüler beginnt seine Ausbildung indem er sich dort das erste mal hinters Steuer setzt ;o) > >Wie weit bist du denn überhaupt schon mit der Ausbildung? >"Stadtfahrten" gehören nicht zu dem, was im Allgemeinen Sonderfahrt genannt wird, sondern gehört zu den Übungsfahrten (merken einige Fahrschüler auch am Preis ;o)). >Wenn du bei den Übungsfahrten angelangt bist, dann kann man es als sichtbaren Fortschritt in der Ausbildung ansehen, WENN sich dein FL an die Ausbildungsvorgaben hält: > >***Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht. >Als Sonderfahrten >oder »Sonderstunden« bezeichnet man > > * die Überlandfahrten 5 > (Bundes- oder Landstraßen) > * die Fahrten auf Autobahnen 4 > * die Fahrten bei Dämmerung 3 > oder Dunkelheit > >Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt. Bei Bedarf kann der FL durchaus zusätzliche Sonderfahrten "verordnen". > > Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen. > >Natürlich ist es erlaubt, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie zählt deshalb aber nicht als Sonderfahrt, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. > >* Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/sonderfahrten.php > > > >
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