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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>für die Briefe mit Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist es ganz egal, ob man sich in der Probezeit befindet. > >,,,,,,,,,,,,,,,, > > >Für den Fall, dass du irgendetwas erwartest: >Ab Vergehen dürfen nicht mehr als drei Monate (Datum des Anschreibens beachten!!) zzgl. 2 Wochen für den Versandweg, vergangen sein, dass der wirklich Schuldige die Post vom Amt erhalten hat. >Wenn klar ist, dass Halter und Fahrer nicht übereinstimmen (dazu wird ua eine Abstimmung mit dem Bild des Perso vom Halter gemacht), wird der Halter um die Personalien des Fahrers gebeten. >Evtl. werden auch die engsten Familienangehörigen der Passbild verglichen. > >Sollte dann -wie in deinem Fall- der Hinweis kommen, dass das Auto zu der Zeit in Reparatur war, werden die Ermittlungen sicher in dieser Richtung weiter gehen. >Das heißt, dass die Polizei mit dem Foto (was deutlich aussagekräftiger ist als die Kopie, die du erhalten hast) beim Schrauber und seinem Umfeld suchen wird. >Meist treffen sie da dann auf schwatzhafte, gesetzestreue Bürger. > >Sollten die Beamten aber auch dort nicht fündig werden -und du den ununterbrochenen Verbleib deines Fahrzeuges um das Datum des Vergehens belegen können- wird das Verfahren wahrscheinlich im Sande verlaufen. > >Doch aufgepasst: Solche Geschichten wecken bei einigen Beamten einen regelrechten Jagdtrieb. >Doch DU hast ja nichts zu befürchten, oder? ;o))
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