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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, >ich habe folgende Frage: >Ich mache im Moment meinen Führerschein mit 17(Begleitetes Fahren). Allerdings wird einem mit dem bestehen der PRüfung ja kein Kartenführerschein ausgehändigt, sondern ein "Papierschein". Jetzt habe ich in Auf einer I-net Seite fogendes gelesen: >"Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S im Ausland gefahren werden? >Nein, nur im Inland. Auf Antrag ist jedoch die Ausstellung eines Kartenführerscheins möglich, der dann auch zu Fahrten im Ausland in den o.g. Klassen berechtigt." >(Quelle:http://www.fahrenab17.de/fragen.html) > >Jetzt habe ich auf ortenaukreis.de (da ich in 77716 Haslach wohne) nach solch einem Antrag gesucht, konnte jedoch auf nichs stoßen, was auch nur annähernd mit dem Thema zu tun hat. Stimmt das überhaupt mit dem Führerschein fürs Ausland? Denn ich würde in den Sommerferien gerne im Urlaub einen Roller fahren. > >Danke für eure Antworten! > >Grüße Nock
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