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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Darf ich mit meinem LKW über 7,5 t mit Kühler auf einem öffentlichen Parkplatz stellen > >STVO § 12 >(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften >1. >in reinen und allgemeinen Wohngebieten, >2. >in Sondergebieten, die der Erholung dienen, >3. >in Kurgebieten und >4. >in Klinikgebieten >das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. >Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
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