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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo Miteinander. >Ich hätte nach langer abstinenz mal eine frage an die experten hier. > >Ich habe im August 2006 den Führerscheinantrag für B gestellt und einen Sehtest vom Juli 2006 abgegeben (Muss ja das Original sein) >War auch alles ok und meine B Prüfung habe ich dann März 2007 Bestanden. > >Nun möchte ich Motorrad A Unbeschränkt machen (Bin 28) >Bekantlich muß man wieder einen Sehtest nicht älter als 2 Jahre abgeben. > > >Wenn ich den Antrag für A im Juni 2008 stelle müßte ich doch im prinzip keinen Sehtest abgeben, da noch keine 2 jahre um sind seit Antrag für B und dem dort vorgelegten sehtest (Der war im Juli 2006 gemacht) > > >Liege ich mit meiner einschätzung richtig ? >oder muß man generell ein Original vorlegen ? >Das hab ich nicht mehr, nur noch eine Kopie, das Original mußte ich ja damals bei B abgeben. > >Hebt die Behörde das Original den auf ? >
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