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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden. > >das was du da oben zitiert hast, ist genau das, was eintritt, wenn du jetzt demnächst nochmal sowas anstellst. > >nochmal etwas deutlicher ausgedrückt: ich hab ja schon gesagt dass du bald (wenns mehr als 20 km/h waren) einen brief kriegst, in dem dir nahe gelegt wird an ner verkehrspsychologischen beratung teilzunehmen. dieser brief beinhaltet gleichzeitig diese schriftliche verwarnung von der du oben gesprochen hast. > >deine fahrerlaubnis ist also jetzt noch nicht weg...aber sowas größeres darfst du dir jetzt echt nicht mehr leisten, denn beim nächsten mal passiert das, was du da oben zitiert hast...
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