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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>So, ich geb mal auch meinen Senf dazu ab. > >Wo willst du denn mit dem Einrad fahren? >Auf der Straße? Dann verboten! > >Auf dem Gehweg? >Dann erlaubt. > >Einrag ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO, darf damit also nicht auf die Fahrbahn, sondern, wie Skateboard, Inliner, Rollschuhe usw als Spiel- und Freizeitgerät nur auf dem Gehweg. > >Dort allerdings muss eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen sein! > >Deshalb wie von vielen anderen der Tipp: >nimm ein Fahrrad, damit bist du flexibler. > >Wenn du doch beim Einrag bleiben willst, dann eben nur Gehweg und aufpassen! > >Grüßle >Wolfe
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