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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
> > >Ui, ui........dann fangen wir mal mit der Korrektur an: > >>Hallo Zusammen;) >>Für eine 25ccm Maschine kannst du den Führerschein machen, der sich auf alle Krads mit einer Motorgröße von bis zu maximal 25ccm. >..... >Mofa hat nichts mit 25ccm zu tun, sondern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, einsitzig und einspurig >Die Mofaprüfbescheinigung hat mit einem Führerschein NICHTS zu tun. >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > >>Besonders beliebt ist es, da die Mofa's keiner TÜV-Kontrolle unterliegen. Jedoch bleibt und ist es eine Straftat, wo bei einer Polizeikontrolle das Mofa konfisziert werdern kann. >..... >Möglicherweise fällt der frisierte Roller dann in eine andere Fahrerlaubniskategorie. Wenn der Fahrer den dafür erforderlichen Führerschein nicht hat --> Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis >Manipulationen der genannten Art können die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen --> Ordnungswidrigkeit >Im Falle eines Schadens kann die Versicherung Probleme bei der Regulierung machen wegen einer Obliegenheitsverletzung nach den Allgem. Bedingungen für Kraftfahrzeugversicherungen (AKB). >--> Hier kann es evtl. richtig teuer werden. > >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > >>Zurück zu deinem Führerschein. Wie schon ganz oben beschrieben kannst du bestimmte Prüfungen schon vor deinem 15. Geburtstag ablegen. >.... >Nicht für einen Führerschein > >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > > Auf einer Mofa darfst du erst einen mitnehmen, wenn du 16 Jahre alt bist. Warum und wieso das so ist, kann ich dir nicht sagen, ich vermute aber mal, das es was mit "Erfahrung und Sicherheit" zutun hat. >..... > >Da hast du was durcheinander gebracht: Das Mofa ist und bleibt ein einsitziges Fahrzeug. >Einzig Kinder dürfen in spez. dafür hergestellte Kindersitze transportiert werden > >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > > >>Du sagtest ja, das dein Vater einen 50ccm Roller hat. Früher durften diese Roller 50km/h laufen. Heut zu Tage nur 45km/h und die rede von einer neuen Regelung die 40 km/h besagt soll im kommen sein. >...... >Es gibt einige alte DDR-Fahrzeuge, die der Klasse M entsprechen, aber deutlich schneller fahren dürfen, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. > > > und ich selber habe ihn schon Berg runter auf über 75 km/h gekriegt. >..... >Die Vorgabe bezieht sich immer auf ebene Strecke > >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > > >Zudem kommt, das du den Rollerführerschein und deine Rollerprüfung mit 15 1/2 ablegen kannst. > >.............. > >Die Teoretische ist drei Monate , die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindesalters möglich. >,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > > Das heißt du darfst Roller fahren, wenn dein 16. Geburtstag ein halbes Jahr später folgt. >............ > >Mensch Jan, langsam reichts. Mit diesem Tipp bringst du hier Fragende in Teufelsküche!!! >Klasse M darf erst ab dem 16. Geburtstag gefahren wurde WENN zuvor die Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden > >,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > >Zudem ist der 25cm³-Führerschein, bei deinem Auto-Führerschein dabei, und das wäre Geld, was du zum Fenster raus wirfst >.... > >Aber nicht nur die Mofaprüfbescheinigung, ondern auch die FE der Klase M >> >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > >>Liebe Grüße, und ich hoffe, dass ich allen helfen konnte, die die gleichen Fragen hatten... >> >>Jan > >.... >Ich werde das Gefühl nicht los, als wenn wir es hier mit einem Troll zu tun haben, der bewusst Unwahrheiten verbreitet (und damit uU Menschen, die diesen Äußerungen Glauben schenken, fürchterlichen Ärger einbringen will)!!! > >Sollte ich mich bei dieser Annahme irren, dann bitte ich @Jan, sich erstmal kundig zu machen, bevor er hier so einen Blödsinn ins Forum stellt. > >Sowas kann böööse Folgen haben. Wenigstens in der BRD
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