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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>hab nen Kumpel der jetzt seinen B-Führerschein (also halt der führerschein für PKWs, kenn mich da nich so genau aus) verloren hat, weil er sich in de Probezeit net bewährt hat. >..................... > >Wenn dein Kumpel vor dem 01. April 1965 geboren ist braucht er keine Prüfbescheinigung für Mofas. >Wenn er eine erworben hat bevor er einen Führerschein machte, darf er die auch benutzen. > >Bist du sicher, dass er die FE verloren hat ?? >_Richtig weg????, oder ob der "nur" wegen Probezeitvergehen (und Nichtbeachten von Fristen einbehalten wurde? >Siehe hier: > >Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. >Und zur Frage "Wird der Führerschein entzogen?": >Normalerweise nicht. Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften). >Aber Achtung, man muss unbedingt eine Frist beachten: Die Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Termin verbunden, bis zu dem man der Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen sollte. Wer das nicht kann, muss den Führerschein tatsächlich abgeben, und zwar so lange, bis er die fehlende Bescheinigung vorlegt. > >Hier >http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php >kannst du selbst nochmal nachlesen. >
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