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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Geblitzt wird in Deutschland von vorn - weil wir hier die Fahrerhaftung bei Geschwindigkeitsdelikten haben (anders als in den NL - wo das Kennzeichen als Beweis ausreicht um zB einen Kradhalter zur Zahlung zu verdonnern *grrr*). >Das heißt, dass erst einmal festgestellt werden muss, dass DU gefahren bist. Bei Helm und Schutzkleidung eine nicht einfache Angelegenheit. >DANN müsstest du noch einen sehr aufmerksamen Bediensteten im Messwagen gehabt haben, der es schaffte sie Nummer zu notieren, bevor du weit genug weg warst. Und obwohl die Autos oft mit Ferngläsern ausgestattet sind, halte ich das für hööööchst unwahrscheinlich. > >Selbst wenn der fast unglaubliche Fall eintreten sollte, dass dein Versicherungskennzeichen notiert und der Halter (du?) ermittelt werden konnte, ist es immer noch keine Gefahr für dein B-Kärtchen, wenn du noch zahlen durftest (bis zum 20. Kilometer mehr). >Dei Tacho läuft sehr wahrscheinlich nicht richtig. >Tut meiner am Auto ebenso wenig wie der am Motorrad. Das ist okay und dürfen sie auch -sogar vom Werk aus. >Was sie aber NICHT dürfen: WENIGER Geschwindigkeit anzeigen, als du tatsächlich fährst. >Du kannst also von deinem abgelesenen Wert noch ein wenig was abziehen.. ;o)) > >Ich glaube, du hast aus dem Erlebten gelernt. Machst dir aber zu viele Sorgen ;o)
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